"Der beste Weg zum Ziel verläuft selten gerade!"
Aktuelles


Welche Voraussetzungen muss ein Existenzgründer mitbringen, um erfolgreich zu werden?

Es gibt viele Fragebögen, wo Ihnen nach Beantwortung von 20 Fragen mitgeteilt wird, ob Sie ein "Unternehmertyp" sind oder nicht. Diese Arbeit können Sie sich sparen. Was Sie wirklich brauchen, ist eine tragfähige Idee und einen aufnahmefähigen Markt. Person, Vorhaben und Markt müssen zusammenpassen. Kaufmännische Kenntnisse sind wichtig, lassen sich in vielen Fällen aber erlernen oder ersetzen.

Ist die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit nur eine schlechte Notlösung?

Die wenigsten Menschen, die sich zurzeit selbstständig machen, sind "geborene" Gründer. Aber zwischen einer "Verzweiflungsgründung" und einer "Lustgründung" ist Platz für viele Menschen, die die berufliche Selbstständigkeit als eine Alternative sehen, die Chancen und Risiken abwägen und sich dann für eine Gründung entscheiden. Mit einer guten Vorbereitung können diese Gründungen sehr erfolgreich verlaufen.

Was ist die Gründungswerkstatt?

Die Gründungswerkstatt ist ein europäisches Modellprojekt, in dem sich Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit strukturiert auf die Selbstständigkeit vorbereiten.

Die Vorbereitung beinhaltet den Besuch von Seminarbausteinen sowie die gezielte Betreuung in Projektgruppen und begleitenden Beratungen.

Das Angebot besteht zurzeit in den Landkreisen Lüneburg, Soltau-Fallingbostel, Harburg und Uelzen.

Kosten entstehen den Gründungsinteressenten für dieses Angebot in der Regel nicht, in einigen Landkreisen ist eine Eigenbeteiligung zwischen € 75,-- und € 100,-- vorgesehen.

Wie viel kostet eine Existenzgründungsberatung bei der Fa. Fuß und Willkomm?

Die Kosten hängen vom Umfang der Betreuung ab. Das Erstgespräch ist in jedem Fall kostenlos, damit wir uns gegenseitig kennen lernen und den Beratungsbedarf bestimmen können. Daraufhin erstellen wir Ihnen einen verbindlichen Kostenvoranschlag. Danach entscheiden Sie, ob Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen wollen.

Über verschiedene Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Agenturen und Landkreise sind Förderungen möglich.

Wie unterstützt die Agentur für Arbeit meine Existenzgründung?

Die Leistungen der Agentur für Arbeit für Existenzgründer sind sehr durchdacht und hilfreich. Sie können Existenzgründungsseminare vor der Gründung besuchen, um sich auf die berufliche Selbstständigkeit vorzubereiten. In der Anfangszeit Ihrer Selbstständigkeit erhalten Sie, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, finanzielle Hilfe durch die Agentur (Gründungszuschuss).

Welche Förderung beinhaltet der Gründungszuschuss?

Als Voraussetzung für die Gewährung müssen Sie ein Gründungskonzept mit Zahlenplänen erstellen und eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle sowie die Gewerbe- oder Finanzamtanmeldung vorlegen. Weiterhin werden die persönlichen Voraussetzungen des Gründers überprüft. Eine weitere zwingende Voraussetzung ist, dass man über 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verfügt.

Man erhält als Gründungszuschuss neun Monate lang einen Betrag in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro. Auf Antrag kann der Betrag von 300 € weitere sechs Monate gezahlt werden. Die Krankenversicherung ist selbst zu tragen, eine Rentenversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht in der Regel nicht.

Der zentrale Nachteil der Förderung liegt darin, dass der Restanspruch auf Arbeitslosengeld aufgebraucht wird. Dem kann man entgegenwirken, indem man freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlt und so bereits nach zwölf Monaten neue Ansprüche erwirbt.

Können die Berater der Fa. Fuß und Willkomm die Tragfähigkeit bescheinigen?

Rechtlich ist auch die Bescheinigung einer Unternehmensberatung zulässig.

Wir haben uns lange dagegen gesperrt, die fachkundigen Stellungnahmen auszustellen. Wenn wir zusammen mit den Kunden das Gründungskonzept und die Finanzpläne erarbeiten, halten wir es für bedenklich, auch noch unseren Stempel unter das Konzept zu setzen und zu bescheinigen: "Jawoll, das haben wir gut gemacht!"

Seitdem die Kammern Geld für die fachkundige Stellungnahme nehmen (zwischen 75 und 120 Euro), ersparen wir unseren Kunden diese zusätzliche Ausgabe und stellen die Bescheinigung aus. Allerdings setzen wir nicht nur Kreuze und unseren Stempel auf das Formular der Arbeitsagentur, sondern fassen auf einer Seite zusätzlich das Vorhaben und die Chancen und Risiken mit einer abschließenden Einschätzung der Gründung zusammen.

Diese aussagekräftige Stellungnahme wird von den Arbeitsvermittlern sehr geschätzt. Das Verfahren hat sich aus unserer Sicht und nach Aussage der Agenturen und ARGEn bewährt.

Welche Voraussetzungen bestehen für die finanzielle Förderung der Agentur für Arbeit?

Sie müssen im Leistungsbezug der Agentur für Arbeit stehen (ALG I oder Unterhaltsgeld) und über einen Restanspruch von mindestens 90 Tagen verfügen. Weiterhin brauchen Sie ein Gründungskonzept (Businessplan), zu dem auch verschiedene Finanzpläne gehören. Schließlich muss Ihr Konzept von einem "fachkundigen Dritten" überprüft und als tragfähig eingeschätzt werden. Diese "fachkundigen Dritten" sind in der Regel die Kammern (IHK und HWK) oder Steuerberater.

Hinzugekommen ist die Überprüfung der persönlichen Voraussetzungen des Gründers. Bei Zweifeln kann von Ihrem Arbeitsberater die Teilnahme an einem Seminar verlangt werden.

Den Antrag auf die Leistungen müssen Sie unbedingt stellen, bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden!!!!!

Gibt es auch Hilfen nach der Gründung?

Ja. Existenzgründer können nach der Gründung kompetente Beratung in Form von Coaching in Anspruch nehmen. Hier kann es um aktuelle Probleme oder auch um die Weiterentwicklung des Unternehmens gehen.

Im vergangenen Jahr ist die Förderung von Coaching durch die Agentur für Arbeit ausgelaufen (das sog. ESF-BA-Coaching). Auch die NBank fördert kein Coaching nach der Gründung mehr.

Allerdings ist gleichzeitig mit der Abschaffung der bisherigen Coachingmöglichkeiteen das neue Gründercoaching Deutschland durch die KfW-Mittelstandsbank geschaffen worden.

Hier können Gründer in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit 75% Zuschuss zu den Coachingkosten erhalten. Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit beträgt die Förderung im ersten Jahr nach Gründung sogar 90%.

Wir sind als Coaches bei der Nbank (Niedersachsen) und bei der Kfw-Mittelstandsbank akkreditiert.

Kann ich mich gegen Arbeitslosigkeit versichern?

Ja, das ist freiwillig möglich.

Der Monatsbeitrag beläuft sich seit dem 01.01.2010 auf 17,89 Euro. Die Beitragshöhe ist unabhängig von den erzielten Einnahmen oder Gewinnen.

Achtung: Ab 2011 werden die Beträge drastisch steigen. Im Jahr 2011 verdoppelt sich der Monatsbeitrag auf 35,78 Euro. Ab 2012 beträgt der Beitrag dann 71,56 Euro. Weitere Beitragsanpassungen nach oben sind nicht ausgeschlossen.

Wer während seiner Selbstständigkeit zweimal Arbeitslosengeld bezogen hat, kann sich nicht mehr freiwillig weiterversichern.
Nach einem Jahr entsteht ein sechsmonatiger Leistungsanspruch. Nach zwei Jahren Beitragszahlung haben Sie Anspruch auf ein Jahr Arbeitslosengeld I (weitere Zwischenstufen).

Die Höhe der Leistungen bemisst sich nach der Berufsqualifikation, der Steuerklasse und danach, ob Kinder im Haushalt leben.
Die Qualifikationsstufen und die monatlichen Leistungen (Westdeutschland, Stand: 2010, Angabe der Spanne ohne Gewähr!):
• Ohne Ausbildung:
Leistungen zwischen 650 und 800 Euro
• Ausbildungsberuf:
Leistungen zwischen 800 und 1.050 Euro
• Fachschule/Meister:
Leistungen zwischen 900 und 1.250 Euro
• Uni/Fachhochschule:
Leistungen zwischen 1.100 und 1.400 Euro

Bitte beachten Sie: Die Zahlenwerte dienen nur der Orientierung. Genaue Auskünfte über Ihre individuellen Ansprüche erhalten Sie bei Ihrem Arbeitsberater.

Ein freiwilliger Beitritt zur Arbeitslosenversicherung begründet eine Pflichtmitgliedschaft. Ab 2011 ist eine erstmalige Kündigung erst nach fünf Jahren möglich. Die "Pflichtversicherung auf Antrag" endet allerdings auch dann, wenn der Versicherte drei Monate lang keine Beiträge zahlt.

Einschätzung:
Aufgrund der beschlossenen Beitragsexplosion handelt es sich nach unserer Ansicht um eine nur noch bedingt sinnvolle Versicherung. Die freiwillige Weiterversicherung eignet sich künftig vor allem für Gründer, die eine Familie zu versorgen haben sowie bei Gründungen mit eher unsicheren Erfolgsaussichten.

Gibt es auch Förderungen für ALG II-Bezieher?

Ja.

Die Leistung ist noch recht individuell und nicht so standardisiert wie der Gründungszuschuss. Sie wird in den einzelnen Landkreisen unterschiedlich gehandhabt. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arbeitsberater, um die Regelungen in Ihrem Landkreis zu erfahren.

In vielen Landkreisen kann die Gründung von ALG II-Beziehern mit Einstiegsgeld gefördert werden. Man erhält in diesem Fall in der Anfangszeit zusätzlich zu den bisher bezogenen Leistungen einen Zuschuss (meistens der halbe Regelsatz, ca. 175,-- € monatlich). Allerdings werden Gewinne auf die Leistung des SGB II-Trägers angerechnet. Solange man Einstiegsgeld erhält, trägt die ARGE die Kranken- und Rentenversicherung.

Es handelt sich beim Einstiegsgeld um eine KANN-Leistung, es besteht kein Rechtsanspruch!

Weiterhin können seit dem 01.01.2009 Zuschüsse und Darlehn zu Investitionskosten geleistet werden.

Geben die Banken wirklich keine Kredite für Existenzgründer?

Nein. Banken leben davon, Kredite zu vergeben.

Richtig ist allerdings, dass es für Existenzgründer nicht leicht ist, an die benötigten Mittel heranzukommen. Viele Gründer gehen völlig unvorbereitet an das Bankgespräch heran und erhalten dann meistens keinen Kredit. Wichtig ist eine sehr gute Vorbereitung des Bankgespräches. Dazu gehören sehr gut aufbereitete Unterlagen (Geschäftskonzept, Liquiditäts- und Rentabilitätsplan), klare Vorstellungen über das Geschäft sowie ein sehr überzeugendes Auftreten.

Auch die in vielen Ratgebern genannten öffentlichen Kredite z.B. das Startgeld der Kreditanstalt für Wiederaufbau müssen über Ihre Hausbank beantragt werden.

Fuß und Willkomm GbR
Theodor-Haubach-Weg 2
21684 Stade - Ottenbeck
Tel. 0 41 41 - 77 61 55

info@fussundwillkomm.de
Fuß und Willkomm Unternehmensberatung

Fuß und Willkomm Unternehmensberatung
Fuß und Willkomm Unternehmensberatung
Fuß und Willkomm Newsletter

Für Unternehmer
Für Existenzgründer
Unsere Partner:
Agentur für Arbeit
Stadt Stade
Landkreis Stade
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Landkreis Soltau-Fallingbostel
Stadt und Landkreis Cuxhaven
Arbeitsgemeinschaft Job-Center Stade
ARGE Jobcenter Cuxhaven
Arbeitsmarktportal Rotenburg ArRoW
Mentorenkreis Stader UHU
Hochschule 21
Rackow Schule gGmbH

Kooperation
Wir führen seit 2005 in Kooperation mit der Stadt Stade das europäische Modellprojekt GRÜNDUNGSWERKSTATT durch. Weiter...